Nach dem VfGH-Beschluss, dass auch das Streaming von Programmen des österreichischen öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ORF) ab 2024 kostenpflichtig sein muss, nimmt die Umstellung der Finanzierung des ORF weg von der empfangsgerätebezogenen GIS-Gebühr hin zu einer Haushaltsabgabe nun konkrete Formen an. Zukünftig sollen also alle österreichischen Haushalte, unabhängig davon, ob sie ORF-Programme nutzen bzw. empfangen, einen Beitrag leisten. Gleichzeitig präsentierte ORF-Generaldirektor Roland Weißmann ein Konzept für Einsparungen im dreistelligen Millionenbereich, von dem beispielsweise der Spartensender Sport Plus sowie das Radio-Symphonieorchester besonders betroffen sind.
Eine Analyse von Matthias Karmasin dazu finden Sie unter: https://www.oeaw.ac.at/cmc/detail/news/eine-analyse-zu-den-orf-sparplaenen-und-die-wichtigkeit-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks